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Thema: Ansicht der Praioskirche über...


Geduld junger Padawan

  09.02.2010, 09:43 - Beitrag
@Ulfson: Das wird sich alles im Abenteuer aufklären.

TypDa

  09.02.2010, 09:48 - Beitrag
werner
Lies mein Posting nochmal, dem habe ich nicht wiedersprochen.
Es geht darum das nach dem höchstmöglichen Strafmaß gesucht wird.
Auch im Rahmen der legalen Möglichkeiten kann man viel für/gegen den Angeklagten tun.

Ulfson
Wenn der Druide das Gesetzt bricht solltest du entsprechend reagieren.
Dagegen gibt es keinen Dispens etc.
Einfach so in einen Haufen Asche wäre allerdings Amtsanmaßung/Mord, wenn es sich aus einer dringlichen Situation/Gefahr entwickelt sieht das schon anders aus. Dann hast du wohl deinen Leumund als Weißmagier sowie deine Gilde als Lobby auf deiner Seite, sollte man dich des Mordes Anklagen was wohl nur passiert wenn der Druide einflußreiche Freunde oder du entsprechende Feinde hast.

Ore ausgeloggt

  09.02.2010, 09:50 - Beitrag
Schade eigentlich, da die Setzung gerade durch WdG sehr freundlich zur Praioskirche wurde (in meinen Augen)

Aber die grundlegende magieablehnende Einstellung der Praioti ist Tatsache, in meinem Aventurien dann auch gerne soweit, dass die Praioskriche im Rahmen des Codex Albyricus gildenlose Magieanwender zu strafen sucht. Wenn sie auch nur ein bisschen Magie verwenden um damit Geld zu verdienen (Magisches Heilen, Handwerk mit magischer Unterstützung oder ähnliches), machen sie sich strafbar. Wenn gar noch Verbrechen mit Hilfe von Magie entstehen dann Gnade ihnen Praios, egal ob es nun der magische Dieb, die Wahrsager-Hexe mit Blick in die Gedanken/aufs Wesen, oder sonstwer ist.
Wenn solche Taten nachgewiesen werden, würden meine Praioten nicht zögern härteste Strafen zu verhängen um andere von unkontrollierter, nicht regulierter und leichtsinniger(weil selten so wissenschaftlich wie Gildenmagier) Magie abzuschrecken.

Aber alleine dafür, dass eine Person magisch begabt ist, würde sie nicht verurteilt werden können.

Ore ausgeloggt

  09.02.2010, 09:56 - Beitrag
Nachtrag noch zu Ulfson:

Gesetzestreuer Weißmagier? Dann weißt du doch am besten, dass nicht du die Exekutivgewalt bist, informier Praioten, deine Gilde und die lokale Obrigkeit. Denn es ist ihre Aufgabe sich darum zu kümmern un ddas zu verhindern.
Warum wollen eigentlich soviele Helden alles alleine machen, wenn sie doch auf der Seite sind, die im Recht ist und sich starke Verbündete holen können? Meine Charaktere sind in solchen Sachen zu gerne "Petzen", dafür gibt es doch Obrigkeiten: um die Praiosgefällige Ordnung zu erhalten. Und wenn dein Magier nur noch 7 AsP hat, dann sollte er alle daran setzen, nicht sich sinnlos gegen einen mächtigen Druiden zu verblasen, dem er mit sowenig Kraft nicht viel anhaben kann. Im Allgemeinen sollte ein Held, doch nur dann eingreifen, wenn die eigentlich zuständigen aufgrund von Zeitkritischen Problemen oder fehlenden Mitteln nicht in der Lage sind.

TypDa

  09.02.2010, 09:56 - Beitrag
werner
Lies mein Posting nochmal ohne etwas hineinzuinterpretieren, dem habe ich nie wiedersprochen. Es gibt aber genügend legale Möglichkeiten füe/gegen einen Angrklagten zu arbeiten.
Außerdem sind Strafen oft nicht so klar festgelegt bzw. bieten eine Ermessensspanne für den urteilenden Richter.

Ulfson
Wenn er das Gesetzt bricht hilft auch kein Dispens oä. Dann sollte jeder Bürger angemessen reagieren.
In ein Haufen Asche solltest du ihn nur in einer Notsituation verwandeln, sonst ist einfach nur Mord deinerseits und der Adel sieht Amtsanmaßung/Lynchjustiz nicht allzugern.
Das ist aber ein schönes Bsp. sollte man dich anklagen nachdem du ihn aus einer Notlager heraus getötet hast, hast du deinen (hoffentlich guten) Leumund als Weißmagier und deine Gilde als Lobby für dich, ein Druide/Hexer nicht.

Ardo Hainsaate ausgeloggt

  09.02.2010, 11:01 - Beitrag
Auch ich spiele einen Weissmagier aus Elenvina und auch der würde gern ab und zu mal "petzen" gehen... nur gibt es einfach Gruppen in denen die Meinung gilt, dass HELDEN die Sache auch mal ruhig selbst in die Hand nehmen sollten... und sind wir ehrlich: Die 08/15 Praioten die in ABs auflaufen sind normalerweise die "Bösen" oder zumindest die Dunkelgrauen, als freundlicher Held geht man da besser nicht hin, mein Held hat in unserer Gruppe, die schon nur aus Zwölfgöttergläubigen besteht, einen harten Stand, wenn er sich auf "die göttergewollte Ordnung und Praios Gerechtigkeit" beruft...

Aber zurück zum Topic: kennt jmd eine Stelle im CA an der gesagt wird, dass man Nicht-Gildenmagier nach ihm abstraft? Ich hab extra mal danach geschaut, aber keine Stelle gefunden, da hies es immer nur "der Magier wird vor ein Gildentribunal seiner Gilde gestellt" oder ähnliches, was also wenn ein Praiot den nächsten Druiden anklagt wegen schändlicher Magie und Untergrabung der göttergewollten Ordnung? Ich hatte nämlich schon das Bedürfnis jmd anzuklagen, aber ich wusste nicht auf welches Gesetzteswerk ich mich dabei berufen könnte... Ok, doch wieder etwas off-Topic, aber irgendwie passt es doch zum bisherigen Thema

Finsterer Kaemmerer

  09.02.2010, 11:13 - Beitrag
Zitat von Ulfson:
Grund für diese Angriffe ist angeblich ein religiöser Dispens (Sumu vs. die Zwölf).
Ich schätze du meinst "Disput" und nicht "Dispens", was etwas völlig anderes ist (und leider in den Antwortposts für etwas Verwirrung gesorgt hat).

Ore ausgeloggt

  09.02.2010, 11:21 - Beitrag
Im Zweifel kommt "Rütteln an der Praiosgefälligen Ordnung" "Gotteslästerei" und ähnliches hin. Im Zweifel noch ein paar "Schändung von Leib und Leben anderer" oder "Schädigung des Eigentums des Lokaladels" dazu. Vielleicht auch noch ein einfaches "Wildern im Forste des Kaisers/Königs/Herzogs/Grafens/Barons" nur um zu verdeutlichen wie schändlich sich doch der Druide/whatever aus der Natur bedient. Und schwupps hat man ihn. Wenn er Magie nutze um sich zu bereichern, ist das eindeutig ein Verbrechen mit Magie und damit noch schlimmer im allgemeinen zu bestrafen, da ein besonderer starker Vorsatz zum Verbrechen bestand. Aber ja der Druide wird von Weltlichen oder Kirchengerichten verurteilt werden, das Gildentribunal ist nur eine Option für Gildenmagier.
Trotzdem gelten die Regeln für ihn, er hat nur kaum Rechte die ihm daraus erwachsen. Er kann zum Beispiel in Abwesenheit vom hinterletzten Dorfbaron verurteilt werden und das ist rechtskräftig.
Beim Magier wäre das nicht der Fall, ihn muss man zwingend vorher hören, eventuell muss er sogar der Gilde übergeben werden, die auch noch informiert werden muss, bevor geurteilt wird.

Praiokles ohne Login

  09.02.2010, 11:36 - Beitrag
Die Praioskirche hält sich an das Recht und das besagt, dass Hexen und Druiden nicht einfach so verfolgt werden dürfen. Als nichtlizensierte Zauberer werden sie aber bei magischen Vergehen hart bestraft. Praioten sehen Hexen und Druiden nicht nur wegen ihrer Magie als gefährlich an, sondern auch wegen ihrer Lebensart, die sich gegen die praiotische Ordnung stellt, da sie sich der Gesellschaftshierachie entziehen.

Ich mag die Bannstrahler, es macht viel Spaß einen zu spielen und sie sind so schön konsequent. Dummerweise gibt es so viele von ihnen (800-1000 Mitglieder), dass sie das allgemeine Bild der Praioskirche beherrschen (siehe Threadbeginn: Druiden und Hexen als Brennmaterial) und das ist Gift.

Man kann es nicht oft genug sagen: Praioten sind die Guten!

Chaogirdja

  09.02.2010, 11:43 - Beitrag
Zitat von Ulfson:
laut Wiki Aventurica (Artikel: "Codex Albyricus") ist es Scharlatanen und Schelmen gestattet im Rahmen ihrer Gaukelei zu zaubern. Das hatte ich auch schon in irgendeinem neueren Regelwerk gelesen.
Na dann mal los... Quelle bitte.
In der Wiki steht öfter mal Quark...

Scharlatane sind von den Gilden geduldet, die Gildenmagier nennen sie "großzügig" kleiner Bruder. Dadurch stehen die Scharlatane in Gewisser weise unter dem Überhang des CA.
Wobei diese Ausdrucksweise zwar oft benutzt, aber Faktisch falsch ist.
Der CA regelt NICHT das nur Gildenmagier magische Dienstleistungen anbieten dürfen. Das ist eine der Vereinbarung der Gilden mit den jeweiligen Machthabern, als Gegenleistung dafür das sich den Zwängen des CAs zu unterwerfen (WdZ 298!).
Zitat von Blubb:
Zitat:
Der CA ist nur für die Gilden da.
Das stimmt nicht.
Nicht? Komisch... ich frage mich, was andere Magier mit den Gildenregularien, dem Scriptur-Recht, den Kleiderverordnungen usw. anfangen sollen...
Müssen jetzt Hexen in Magiergewändern herum laufen, weil der CA das so vorschreibt?
Natürlich NICHT. Der CA gilt Ausschließlich für die Gilden. Sämtliche Strafmaße und Rechtsauffassungen gelten einzig und alleine für die Gildenmagier und auch nur Untereinander (oder für den Fall, das ein Gildenmagier vom örtlichen Gericht ans Gildentribunal überstellt wurde).
Es ist aber schlicht und ergreifend so, das der CA auch ein Umfassendes Regal mit Definitonen und Nachtweißmöglichkeiten von magischen Verbrechen enthält, was für die Rechtsfindung vor einem Gericht durchaus von Interesse ist. Insoweit, ist ein Teil des CAs auch für andere Magier interessant.
Das hat aber nichts mit dem CA und seiner Gültigkeit zu tun.
  09.02.2010, 11:54 - Beitrag
Zitat von Chaogirdja:
Zitat von Ulfson:
laut Wiki Aventurica (Artikel: "Codex Albyricus") ist es Scharlatanen und Schelmen gestattet im Rahmen ihrer Gaukelei zu zaubern. Das hatte ich auch schon in irgendeinem neueren Regelwerk gelesen.
Na dann mal los... Quelle bitte.
In der Wiki steht öfter mal Quark...
Bitte sehr:
Zitat von WdZ Seite 301 rechts unten:
Scharlatane und Schelme gelten als Gauklervolk und bekommen keine Probleme, solange sie in diesem Rahmen zaubern.

Blubb

  09.02.2010, 13:43 - Beitrag
Zitat:
Müssen jetzt Hexen in Magiergewändern herum laufen, weil der CA das so vorschreibt?
Natürlich NICHT. Der CA gilt Ausschließlich für die Gilden. Sämtliche Strafmaße und Rechtsauffassungen gelten einzig und alleine für die Gildenmagier und auch nur Untereinander (oder für den Fall, das ein Gildenmagier vom örtlichen Gericht ans Gildentribunal überstellt wurde).
Es gibt im CA Abschnitte über Gildenmagier, Abschnitte über alle Zauberkundigen etc. Nur weil er auch die Kleiderordung und Strafbarkeit der Gildenmagier regelt regelt er dies nicht exklusiv für die Gildenmagier.

Chaogirdja

  09.02.2010, 13:56 - Beitrag
@Leta
Da steht aber nichts davon, das auch so im CA verankert ist ;)
Darum geht es.

@Blubb
Es gibt einen Abschnitt zu Magischen Verbrechen, deren Aufdeckung und Ahnung. Sagte ich ja auch, das es das Gibt und das man das auch nutzt.
Dennoch ist der CA in erster Linie ein Gesetzeswerk von und für die Gilden.

Ulfson

  09.02.2010, 15:29 - Beitrag
@ Finsterer Kaemmerer

du hast Recht. Bitte entschuldige meine morgentliche Unachtsamkeit (ich habe noch mindestens 2 weitere Fehler im Text gefunden, aber das ist ja kein Suchbild ^^)

Zu meinem Thema:

natürlich hätte ich mich nicht gleich zum Richter aufgespielt und einen Kampf auf Leben und Tod - in meinem Falle Tod - entfacht. Petzen ist immer ne Alternative, doch sind wir angeblich sechs Tagesmärsche von der Zivilisation entfernt und ein Wald voller druidisch verhexter Gefahren liegt dazwischen. Also ist dies auch keine Lösung.

Bleibt also nur noch die Flucht oder das klärende Gespräch. Und da ist die Frage, ob man eben als Bittsteller auftritt oder als Praios-Verfechter fordert. Ich lasse es mal auf mich zukommen.

Zum letzten Thema:

Das CA ist primär ein Gesetzeswerk für Gilden, da nur ihnen das spezielle Gildenrecht zugesprochen wird und keiner anderen Zauberervereinigung, wie dem Hexenzirkel oder dem Salasandra. Für alle nicht Gildengebundenen Zauberkundigen gilt die weltliche- und bei schweren Verbrechen kirchliche Verurteilung entsprechend der Wirkung der Magie (Mord, Einbruch, Betrug ...).

Eine Regelung für nichtgildenzugehörige Zauberkundige wird es im CA also nicht geben, da bei ihnen das regionale Recht Anwendung findet, welches von Ort zu Ort wirklich unterschiedlich sein wird.

Chaogirdja

  09.02.2010, 16:12 - Beitrag
Zitat von Ulfson:
Eine Regelung für nichtgildenzugehörige Zauberkundige wird es im CA also nicht geben, da bei ihnen das regionale Recht Anwendung findet, welches von Ort zu Ort wirklich unterschiedlich sein wird.
Das ist wirklich nicht ganz richtig.
Der CA ist ein umfassendes Regal für Gesetzte die Magie betreffen.
Und ein nicht unerheblicher Teil davon, entfällt auf Definitionen von magischen Verbrechen, ihrer Aufklärung und Ahnung. Und ist somit durchaus auch für "nicht Gildenmagier" von Interesse.
Denn ein ordentliches Gericht, wird sich daran Orientieren (steht auch bei der Beschreibung des Codex in WdZ).
Der Großteil entfällt aber wohl wirklich auf die Gildenmagischen Bereiche. Und ist somit als "für die Gilden" zu werten.
Zumal der CA ja auch von ihnen gemacht wird....

Sorrior

  09.02.2010, 16:13 - Beitrag
Der CA gilt nur fuer die Gilde, allerdings wird er bei Margischen verbrechen gerne zurate gezogen.

D.h. er wird bei magischen verbrechen angewendet, wie es dort beschrieben ist. Sprich was ein Verbrechen ist. Allerdings nicht im bezug auf die Rechte etc.

Also ich versuche die Praioskirche so dazustellen, das sie sich auch ans Recht halten (ab und zu Ausnahmen von einzelnen Geweihten und Anhaengern mal abgesehen), d.h. sie versuchen das Recht durchzusetzen udn zu erhalten. das heisst auch sie verbrennen nicht einfach Druiden etc , sondern versuchen erst zu ermitteln und werden dann versuchen ein Ordentliches Gerichstverfahren hinzubekommen, was meistens nicht an ort und stelle geschehen kann. (er wird bei mir in dem Sinne keinen unterschied machen Zwischen Magier und nicht Gildenmagier, jedoch wird er gegenueber Nicht Gildenmagiern voreingenommener sein)
Er wird allerdings immer recht selbsbewusst und dominat auftreten, auch wenn er dabei evtl. auf ein paar Fuesse treten wird.
Ausgenommen sind davon die Bannstrahler, da die auch als Fanatiker beschrieben werden, hier ist die ausnahme eher der Liberale.

wernern

  09.02.2010, 17:35 - Beitrag
Zitat:
Bleibt also nur noch die Flucht oder das klärende Gespräch. Und da ist die Frage, ob man eben als Bittsteller auftritt oder als Praios-Verfechter fordert. Ich lasse es mal auf mich zukommen.
In dem Fall könnten dich jetzt hier sicher einige spoilern was es mit dem Druiden in "Die Einsiedlerin" auf sich hat. Aber ich glaube dass ist nicht unsere Aufgabe und auch nicht das was du willst.

Grundsätzlich gilt bei dieser Fragestellung natürlich dass du in dem Fall wohl doch besser als Bittsteller auftrittst. Nicht weil der Druide es verdient hat oder weil er so ein sympathischer Kerl ist... sondern weil du nicht die Macht hast um deine Forderungen (wenn du fordernd als Praiosverfechter auftrittst) durchzusetzen.
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